Der Kostenbeitrag für ein Kind bei zehn Betreuungsstunden wöchentlich beläuft sich dabei auf 100 Euro monatlich. Gestaffelt für jeweils fünf weitere Wochenstunden erhöht sich der Betrag um 40 Euro monatlich (15 Wochenstunden/140 Euro mtl., 20 Wochenstunden 180 Euro mtl. usw.). Für Kinder ab 3 Jahren erfolgt eine Ermäßigung, sofern kein Kindergartenplatz, bzw. für Schulkinder kein Hortplatz, im Gemeindebereich zur Verfügung steht. Die Kosten für die Betreuung können die Eltern bzw. kann der allein erziehende Elternteil steuerlich von etwaigem Einkommen absetzen. Als Nachweis für das Finanzamt gilt der entsprechende Leistungsbescheid des Kreisjugendamtes.
Auf Antrag kann der Kostenbeitrag einkommensabhängig ganz oder zum Teil im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe vom Kreisjugendamt übernommen werden. Diesem Antrag sind dann sämtliche Nachweise über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse beizulegen.
Kontakt für Buchung der Tagespflege
Landratsamt Regensburg
Frau Weber
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Kontakt für Kostenzuschuss
Landratsamt Regensburg
Frau Gruber
Tel: 0941/4009-334
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